Mindestalter
Eine Schnupperlehre kann absolviert werden, wenn im laufenden Kalenderjahr das 13. Altersjahr vollendet wird.
Arbeitskleidung
Eine zweckmässige und witterungsbedingte Arbeitskleidung und feste Arbeitsschuhe sind erforderlich und werden nicht durch die W. Örtig AG zur Verfügung gestellt.
Bestätigung
Die Schnupperlehre wird von der W. Örtig AG mit einer Zusage bestätigt.